Wozu und weshalb spezielle Versicherungen für Beamte?
Dienstag, 22. September 2009 | Autor: admin
Beamte müssen beim Abschluss von Zusatzversicherungen zwei Faktoren beachten: Sie haben erstens ganz besondere berufsspezifische Risiken zu tragen. Im Gegensatz zu Selbständigen oder Arbeitnehmern der freien Wirtschaft haften Beamte auch für Vorfälle, die im Einflussbereich ihres Dienstverhältnisses stehen. Zweitens gilt die Beihilfe zur Krankenversicherung, die Pensionsregelung und die Dienstunfähigkeit nur für Beamte.
Was bedeuten diese beiden spezifischen Regelungen für die Beamtenversicherung?
Obwohl die Beamten in Deutschland in der Tat eine bessere Versorgung als Angestellte, Arbeiter und Unternehmer und eine intensive staatliche Förderung erhalten, sollte dies nicht über die besonderen Risiken, die ein Beamter zu tragen hat, hinweg täuschen. Denn das Beamtenrecht kennt auch den Begriff der “Dienstunfähigkeit”. Wenn z. B. ein Polizeibeamter seine Arbeit aus physischen und/oder psychischen Gründen oder auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, gilt dieser nicht als “berufsunfäig”. Daher ist es entscheidend darauf zu achten, dass eine Berufsunfähgikeit auch den Begriff der “Dienstunfähigkeit” mit absichert. Man sollte hier also auf keinen Fall auf einen Versicherungsvertreter setzen, der nur ein Versicherungsunternehmen arbeitet, sondern sich im Vorwege von einem kompetenten Versicherungsmakler beraten lassen. Es gibt schließlich große Unterschiede unter den Versicherungsunternehmen.
Die “Dienstunfähigkeitsversicherung” gehört zusammen mit der Kranken- und Haftpflichtversicherung (private Krankenversicherung) zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte. Auf diesen Seiten werden wir Sie zukünftig ausführlich über Beamtenversicherungen informieren. Die Seiten werden ständig erweitert. Regelmäßiges Reinschauen lohnt sich also.
Web-Tipp: Vergleichsmöglichkeiten für Beamter Krankenversicherung.
Thema: Private Krankenversicherung | Ein Kommentar


